Projektmittel einfach digital beantragen

Die Partnerschaft für Demokratie im Werra-Meißner-Kreis arbeitet papierlos und Anträge können über unser Förderportal gestellt werden. Jedes Projekt ist richtig und wichtig - allerdings passt nicht jedes Projekt in unsere Förderung. Daher möchten wir hier gerne ein paar Informationen an die Hand geben, was gefördert wird und wie ein Förderung abläuft.

Vor der Antragstellung

  • Wir legen Wert auf Projekte die einen nachhaltigen Nutzen für unsere Region bieten, (Kommunikations)Räume stärken und partizipativ angelegt sind. Der Netzwerkgedanke ist uns dabei sehr wichtig.
  • Anträge von Privatpersonen sind nicht möglich. Hier ist es wichtig einen Verein oder eine Organisation aus dem Werra-Meissner-Kreis als Partner zu haben. Wir helfen gerne bei der Suche, wenn nötig.
  • Mit den von uns geförderten Projekten möchten wir möglichst alle Sozialräume des Kreises unterstützen. Wir haben daher folgende Eingruppierung getroffen: 
    • Nord: Bad Sooden-Allendorf, Neu-Eichenberg, Witzenhausen 
    • West: Großalmerode, Hessisch Lichtenau
    • Ost: Berkatal, Eschwege, Meinhard, Meißner, Waldkappel, Wehretal, Weißenborn
    • Süd: Herleshausen, Ringgau, Sontra
  • Ein Finanzplan ist wichtig für die Umsetzung eines jeden Projekts. Auch bei uns! Nach der neuen Abrechnungsmethode wird in Teilnehmenden (40 Euro p.P./Tag) und Honorarsätzen (540 Euro p.P/Tag) abgerechnet. Beachte bei der Kalkulation, dass die Gelder nur für die reell auf der Teilnehmendenliste verzeichneten Personen ausgezahlt werden. Sollte die Veranstaltung ausfallen, zum Beispiel witterungsbedingt, werden auch keine Fördermittel ausgezahlt.
  • Leider ist eine Doppelfinanzierung mit Mitteln des Bundes, des Landes oder des Kreises mit uns nicht möglich. Solltet ihr also mit eurem Projekt bereits anderweitig gefödert sein, ist hier zu prüfen, woher die Mittel kommen. 
  • In der Regel wird ein Eigenanteil von 10 Prozent des Projektumfangs verlangt. 
  • Ganz wichtig: Unsere Förderung ist nicht überjährig. Der Projektzeitraum muss also innerhalb eines Kalenderjahres liegen. 

Antragstellung und Beratung

  • Anträge werden über das Förderportal eingereicht (https://app.demokratie-leben-wmk.de/). Nach der Anmeldung müssen dann alle wesentlichen Informationen zum Projekt eingegeben werden.
  • Mini-Projekte bis 1000 Euro durchlaufen bei uns ein vereinfachtes Verfahren. Maxi-Projekte bis 5000 Euro werden in den Sitzungen des Bündnisses abgestimmt. In diesen Sitzungen habt ihr die Mögklichkeit per Videoschalte dem Gremium das Projekt nochmals vorzustellen und Fragen zu beantworten. Die Termine hierfür werden auf der Webseite bekanntgegeben. Für alle zur Abstimmung stehenden Projekte gibt es hierzu noch weitere Informationen per Mail. 
  • Bevor die Projekte zur Abstimmung kommen, ist eine Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle Pflicht. Nur danach werden die Projekte dem Bündnis vorgelegt. Vertraut hier auf die Erfahrung und Expertise der Koordinierungs- und Fachstelle.
  • Sollte das Projekt abgelehnt werden, bekommt ihr zeitnah eine Nachricht mit einer Begründung von uns.

Nach der Bewilligung

  • Der Zuwendungsbescheid wir euch per Post zugestellt und im Förderportal hochgeladen. Die angehangene Einverständniserklärung muss unterschrieben im Original an uns (per . 
  • Erst ab dem Zuwendungsbescheid bzw. beantragtem Projektbeginn dürft ihr Quittungen anrechnen. Alles was davor war, kann leider nicht über uns laufen. 
  • Bei Änderungen in der Durchführung musst du unbedingt Rücksprache mit uns halten, ob das Projekt dann weiterhin förderfähig ist. 
  • Abgerufenes Geld ist innerhalb von 6 Wochen auszugeben.
  • Zu jedem geplanten Projekt ist eine Teilnehmerliste zu führen und später einzureichen – eine Musterliste findet ihr in eurem persönlichen Downloadbereich, der nach der Bewilligung freigeschaltet wird. 
  • Bei allen Zuwendungen sind Mitteilungen in 3 verschiedenen Medien zu veröffentlichen, wobei eine Meldung an die regionale Presse verpflichtend ist. Bei Mitteilungen in den Sozialen Medien bitte auch die Partnerschaft für Demokratie verlinken.
  • Folgender Satz sollte am Ende der Artikel verwendet werden: „Das Projekt ist gefördert durch die lokale Partnerschaft für Demokratie im Werra-Meißner-Kreis, dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Ihrem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, sowie dem Landesprogramm „Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus"."
  • Eine Freigabe der Presseartikel, Entwürfe für Flyer, Plakate, T-Shirts und sonstiger Werbemittel/Außenwerbung muss vorab durch uns erfolgen - bitte kurzes Freigabeersuchen per E-Mail an hanna.schmuch@burgludwigstein.de
  • Auf allen Werbemitteln und Veröffentlichungen müssen die Förderlogos von uns, Bund und Land enthalten sein – da wir diese Logos nicht mehr zum Downlioad bereitstellen dürfen, müssen sie per Mail bei uns angefordert werden. 

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Honorarverträge müssen mit allen Beteiligten vorab geschlossen werden.  Die Bezahlung muss der Qualifikation für das Projekt angepasst sein und als unterster Grenze dem Mindestlohn entsprechen. Qualifikationen sollten auf Nachfrage belegbar sein. Ein Muster-Honorarvertrag liegt im Downloadbereich. Der Vertrag muss schriftlich vorliegen, um die Prüfbarkeit zu gewährleisten .
  • Alle Ausgaben sollten den Regeln der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit unterliegen, auch unsere Projektmittelempfänger müssen sich an die Bundeshaushaltsordnung halten. 
  • Alle Anschaffungen über 800 Euro gehen den Projektrichtlinien nach in das Inventar der Bundesprogramms über. Versicherungen oder Garantien lassen sich nicht über Bundesmittel abrechnen. Hier könnt ihr aber euren Eigenanteil einbringen. 
  • Bei der Anbieterwahl bitte unbedingt die gültigen Vergaberichtlinien im Blick haben. Ein Formblatt zur Dokumentation der Einhaltung der Vergaberichtlinien ist auch im Downloadbereich. 
  • Sollten beim Projekt Verpflegungs- oder Übernachtungskosten anfallen, so gelten auch hier die Regeln des Bundesprogramms. Das entsprechende Merkblatt ist in den Downloads. Sind die Kosten höher, kann das über den Eigenanteil ausgeglichen werden.
  • Die Fördermittel dürfen nicht für (Gast)Geschenke, Alkohol, Pfand und nicht direkt projektbezogene Artikel verwendet werden.

Nach Projektende

  • 6 Wochen nach Projektende oder spätestens zum 31.12. muss die Abrechnung des Projekts vorliegen. Erst nach der Prüfung der Abrechnung wird auch das vollständige Fördergeld ausgezahlt.
  • Die Abrechnung läuft auch über unser Förderportal. Hier müssen alle Dateien (am besten als PDF) hochgeladen werden. 
  • Zur vollständigen Abrechnung gehören auch sämtliche Unterlagen, wie :
    • Rechnungen sowie Zahlungsbelege
    • Vergleichsangebote und Vergabedokumentation
    • Honorarverträge und -rechnungen, evtl. auch Qualifikationen der Referenten
    • Teilnehmendenlisten
    • mögliche Erläuterungen
  • Ein wesentlicher Teil der Abrechnung ist auch der Sachbericht. Hier gilt: Wer schreibt der bleibt! Anhand der SMART-Kriterien soll das Projekt ausgewertet werden. Was lief gut, was lief nicht gut? Warum gibt es eventuelle Abweichungen? Hier ist es wichtig so zu schreiben, dass auch Aussenstehende, wie die Kreisrevision oder das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) das Projekt und die Abrechnung nachvollziehen können. 
  • Im Bereich Medien wird die Projektdokumentation hochgeladen. Möglich sind neben PDF auch Fotos und kleine Videos. Bei größeren Videoprojekten den Link bitte separat an hanna.schmuch@burgludwigstein.de schicken.